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EZB-Rat billigt Vereinbarung für den geplanten Pontes-Start

Der EZB-Rat hat eine Vereinbarung für die anfängliche Einführung von Pontes gebilligt. Das Market Infrastructure Board empfahl, am vorgesehenen Starttermin 21. September 2026 festzuhalten; einen erfolgten Start bestätigt die Mitteilung nicht.

Symbolbild: EZB-Rat billigt Vereinbarung für den geplanten Pontes-Start
Symbolbild · KI-generiert

Pontes ist eine Lösung für die Abwicklung von Großhandelstransaktionen mit tokenisierten Vermögenswerten in Zentralbankgeld. Am 11. August 2026 genehmigte der EZB-Rat eine Vereinbarung, die den Rahmen für die erste Phase des Dienstes festlegt. Sie betrifft die Zentralbanken des Eurosystems und jene nationalen Zentralbanken des Eurosystems, die die Lösung bereitstellen.

Die Vereinbarung schafft laut EZB einen verbindlichen Rechtsrahmen für ein System in produktionsreifer Qualität. Zugleich trägt sie dem vorläufigen Charakter dieser Dienstphase Rechnung. Damit sind sowohl die geplante Nutzung als auch die Übergangssituation der anfänglichen Einführung im Regelwerk berücksichtigt.

Das Dokument enthält außerdem Geschäftsbedingungen für Marktteilnehmer und Betreiber von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) am Markt. Dazu gehören Vorlagen für Verträge zwischen den Zentralbanken des Eurosystems und den jeweiligen Marktteilnehmern beziehungsweise DLT-Betreibern. Die Vereinbarung legt damit auch Grundlagen für die vertraglichen Beziehungen der Beteiligten fest.

Am 11. September 2026 empfahl das Market Infrastructure Board, den geplanten Termin für die anfängliche Einführung am 21. September 2026 beizubehalten. Das ist eine Empfehlung des Gremiums und keine Bestätigung, dass Pontes an diesem Tag tatsächlich gestartet ist. Der EZB-Rat hatte die Vereinbarung für die Einführung bereits am 11. August gebilligt.

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Quellen

  • EZBPrimärquelle

KI-erstellt · keine Anlageberatung. Die Aionity-KI hat recherchiert – sie sucht die Originalquelle (etwa Notenbank oder Statistikamt), zieht weitere Berichte hinzu und schreibt daraus einen eigenen Text. Alle Quellen stehen oben. Eine eigene Meinung oder Empfehlung gibt sie nicht ab (Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung). Entscheidungen triffst du selbst. Mehr bei Aionity Markets →

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