KI-Systeme könnten im Online-Handel künftig über Vergleiche und Empfehlungen hinausgehen: Agenten könnten eigenständig Waren bestellen und im Auftrag ihrer Nutzerinnen und Nutzer Verträge abschließen, kündigen oder widerrufen. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen bezeichnet diese Form des Handels als Agentic Commerce. Nach Prognosen, auf die sich der Rat beruft, könnte 2030 jeder siebte Online-Einkauf mithilfe eines KI-Agenten stattfinden.
Der Rat hat dazu das 106 Seiten umfassende Gutachten „Verbraucherschutz im Agentic Commerce“ erarbeitet. Es untersucht, wie der Verbraucherschutz auf solche Anwendungen reagieren sollte, ohne neue Geschäftsmodelle grundsätzlich auszuschließen. Mitverfasst hat es Carolin Wienrich, Professorin an der Universität Würzburg und Leiterin des Lehrstuhls für die Psychologie interaktiver Systeme. Sie gehört dem Sachverständigenrat aufgrund ihrer Arbeit zur Mensch-KI-Interaktion an.
Insgesamt enthält das Gutachten 25 Empfehlungen an die Politik. Dazu zählt, dass Nutzerinnen und Nutzer eine nachvollziehbare Übersicht über Käufe und Ausgaben erhalten und eigene Grenzen festlegen können, etwa ein monatliches Budget. Außerdem schlägt der Rat Wartezeiten innerhalb des Kaufablaufs vor. Sie sollen spontane Käufe unwahrscheinlicher machen. Bei Produktempfehlungen sollten Bewertungen dem Gutachten zufolge zusammen mit weiteren Rezensionen betrachtet werden können, statt isoliert aufzutauchen; die Gesamtheit der Rezensionen soll leicht erreichbar sein.
Der Sachverständigenrat übergab das Gutachten am 8. Oktober 2026 an Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wienrich wurde zugleich für eine weitere Amtszeit von vier Jahren ab 2027 in den Rat berufen. Das Gutachten richtet sich an die Verbraucherpolitik und behandelt, welche Anpassungen beim Schutz im Online-Handel nötig sein könnten, wenn KI-Agenten zunehmend Einkaufsaufgaben übernehmen.
