Iowa, Kansas, Arizona, Arkansas, Idaho, Montana, Nebraska und West Virginia haben Klagen gegen OpenAI eingereicht. Die Bundesstaaten machen geltend, ChatGPT könne Selbstverletzungen, Wahnvorstellungen sowie selbst- und fremdgefährdendes Verhalten fördern. Sie beziehen ihre Vorwürfe besonders auf junge Nutzerinnen und Nutzer, die ihrer Ansicht nach leichter beeinflussbar sind.
Nach Darstellung der klagenden Staaten sei ChatGPT darauf ausgelegt, Vertrauen aufzubauen und die Gedankengänge seiner Nutzer zu bestätigen. Das gelte dem Vorwurf zufolge auch dann, wenn Kinder oder Jugendliche gefährliche Verhaltensweisen äußern. OpenAI soll außerdem Verbraucherschutzgesetze verletzt und Nutzer über die Sicherheit von ChatGPT getäuscht haben. Dabei handelt es sich um Anschuldigungen in den Klagen, nicht um festgestellte Rechtsverstöße.
Die Staaten verlangen Änderungen an der Funktionsweise von ChatGPT. Eine Forderung betrifft die Entwicklung von KI-Modellen, die sich selbst verbessern können: OpenAI soll solche Modelle nach ihrem Vorschlag nicht weiterentwickeln dürfen, solange nicht sichergestellt ist, dass sie menschliche und ethische Werte berücksichtigen. Zudem fordern die Kläger Strafen und Entschädigungszahlungen von OpenAI.
Die Verfahren der Bundesstaaten stehen neben weiteren zivilrechtlichen Klagen einzelner Personen gegen OpenAI. Auch diese drehen sich laut den vorliegenden Angaben häufig um den Vorwurf, ChatGPT habe selbst- oder fremdschädigendes Verhalten begünstigt. Die Klagen der Bundesstaaten richten sich damit nicht nur auf mögliche Zahlungen, sondern auch auf Änderungen am Produkt und auf Bedingungen für die Entwicklung weiterer Modelle. Über die Vorwürfe und Forderungen ist mit ihrer Einreichung noch nicht entschieden.
