Die Securities and Exchange Commission (SEC) hat am 1. Oktober 2026 einen Regelvorschlag zur Verwahrung von Kryptoanlagen veröffentlicht. Er richtet sich an registrierte Anlageberater sowie regulierte Fonds, darunter registrierte Investmentgesellschaften und Business Development Companies. Die SEC will damit einen Rahmen schaffen, der auf die Verwahrung von Kryptoanlagen zugeschnitten ist und die bestehenden Anforderungen an die Branche anpasst.
Der Entwurf sieht vor, dass Kryptoanlagen unter bestimmten Voraussetzungen selbst verwahrt werden dürfen. Außerdem könnten staatliche Trust Companies als Verwahrer für Kryptoanlagen von Kunden und regulierten Fonds eingesetzt werden. Die SEC nennt daneben Anpassungen an Anforderungen für Abschlussprüfungen bei registrierten Anlageberatern und an Verwahrungsleistungen von Broker-Dealern für regulierte Fonds.
Nach Darstellung der SEC soll der Vorschlag regulatorische Hindernisse beseitigen, die Anlageberater daran hindern, Beratung zu Kryptoanlagen anzubieten. Regulierte Fonds könnten dadurch ihren Kunden Zugang zu einer größeren Auswahl an Anlagestrategien mit Bezug zu Kryptoanlagen bieten. SEC-Chairman Paul S. Atkins erklärte, die geltenden Regeln hätten mit der Entwicklung des Marktes nicht Schritt gehalten. Der Vorschlag soll nach Angaben der Behörde einen klaren Rahmen für die Verwahrung schaffen.
Die geplanten Regeln würden Änderungen am Investment Advisers Act of 1940 und am Investment Company Act of 1940 umfassen. Es handelt sich bislang um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht. Die öffentliche Kommentierungsfrist läuft 60 Tage ab der Veröffentlichung des Entwurfs im Federal Register. Danach kann die SEC Stellungnahmen berücksichtigen; der vorliegende Vorschlag legt noch keine endgültigen Anforderungen fest.
