Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat ihr Enforcement-Verfahren gegen den Vermögensverwalter abgeschlossen. Julius Bär war nach hohen Verlusten im Zusammenhang mit Geschäften mit dem österreichischen Immobilienunternehmer René Benko in den Fokus der Aufsicht geraten. Finma zufolge hatte die Zürcher Bank schwerwiegend gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Julius Bär hat laut Bloomberg eine Genehmigung beantragt, Aktienrückkäufe wieder aufnehmen zu dürfen. Das Unternehmen stellt Investoren zudem ein Aktienrückkaufprogramm in Aussicht. Der Abschluss des Verfahrens beseitigt damit ein länger bestehendes Hindernis für die Aktie.
