Der Aufruf stammt von Beschäftigten und ehemaligen Beschäftigten sogenannter Frontier-AI-Unternehmen. Sie sehen in KI-Technologien großes Potenzial, verweisen aber zugleich auf mögliche Schäden: Dazu zählen aus ihrer Sicht die Verstärkung bestehender Ungleichheiten, Manipulation und Desinformation sowie der Verlust der Kontrolle über autonome Systeme. Als mögliche Folge nennen sie auch eine existenzielle Gefahr für Menschen.
Die Unterzeichnenden halten es für möglich, diese Risiken mit Unterstützung von Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit einzudämmen. Zugleich kritisieren sie, dass KI-Unternehmen starke finanzielle Anreize hätten, wirksame Aufsicht zu vermeiden. Die Firmen verfügten über umfangreiche nicht öffentliche Informationen zu Fähigkeiten und Grenzen ihrer Systeme, Schutzmaßnahmen und möglichen Schäden. Gegenüber Regierungen gebe es nur schwache Pflichten zur Weitergabe solcher Informationen, gegenüber der Zivilgesellschaft nach ihrer Darstellung keine.
Der Aufruf fordert Unternehmen auf, Vereinbarungen gegen abwertende oder kritische Äußerungen zu Risikofragen weder abzuschließen noch durchzusetzen. Auch wirtschaftliche Vorteile, auf die Beschäftigte bereits Anspruch haben, sollen ihnen wegen solcher Kritik nicht entzogen werden. Zusätzlich verlangen die Verfassenden ein überprüfbar anonymes Verfahren, über das aktuelle und frühere Beschäftigte Bedenken an den Vorstand, Aufsichtsbehörden und eine fachkundige unabhängige Stelle richten können.
Zudem sollen Unternehmen eine Kultur offener Kritik ermöglichen. Beschäftigte sollen Risiken gegenüber der Öffentlichkeit, dem Vorstand, Behörden oder einer unabhängigen Fachstelle ansprechen dürfen, sofern Geschäftsgeheimnisse und andere Rechte an geistigem Eigentum geschützt bleiben. Eine öffentliche Weitergabe vertraulicher Informationen soll nach dem Aufruf erst dann in Betracht kommen, wenn interne und unabhängige Meldewege versagt haben. Dabei solle unnötige Offenlegung vertraulicher Informationen vermieden werden.
Die Unterzeichnenden begründen ihre Forderungen mit aus ihrer Sicht unzureichenden bestehenden Schutzmechanismen. Übliche Whistleblower-Regeln konzentrierten sich auf illegales Verhalten, während viele der angesprochenen Risiken noch nicht reguliert seien. Außerdem verwiesen sie auf mögliche Vergeltung und darauf, dass Vertraulichkeitsvereinbarungen Beschäftigte daran hindern könnten, Bedenken öffentlich zu äußern.
