Die neue Fassung bündelt Verbote für täuschende Aktivitäten in einem eigenen Abschnitt. Untersagt sind demnach unter anderem Kampagnen, die die Herkunft von Botschaften verschleiern, Inhalte über gefälschte Konten verbreiten oder eine Infrastruktur für Einflussoperationen aufbauen. Das gilt laut Anthropic sowohl für politische als auch für kommerzielle Zwecke. Die Änderungen sollen auch auf Missbrauchsmuster reagieren, die das Unternehmen in seinem Threat-Intelligence-Bericht vom September 2026 dokumentiert hat.
Der Abschnitt zu Wahlen heißt nun „Do Not Undermine Democratic Processes“. Verboten ist der Einsatz von Claude, um Wählende mit falschen Angaben zu Kandidaten oder Wahlabläufen zu täuschen, sich als Wahlverantwortliche auszugeben oder Menschen an der Stimmabgabe zu hindern. Eine pauschale Einschränkung für personalisierte Ansprache zu Wahlen und Kampagnen entfällt. Damit sollen etwa mehrsprachige Informationen für Wählende und Hinweise von Wahlbehörden zur Korrektur fehlerhafter Stimmzettel möglich bleiben.
Die Regeln zu Waffen beziehen nun ausdrücklich Software und Komponenten ein, die Waffenfunktionen ermöglichen, etwa Steuerungs- und Leitsysteme. Auch das Bewaffnen autonomer Fahrzeuge und Drohnen wird genannt. Bei Überwachung untersagt die Policy unter anderem das Verfolgen von Personen ohne deren Zustimmung, Empfehlungen zu Ermittlungen oder Festnahmen sowie den Aufbau von Überwachungswerkzeugen. Als zulässige Beispiele nennt Anthropic einwilligungsbasiertes Tracking zur Betrugsüberwachung, Moderation, Journalismus und Rechtsrecherche.
Bei Anwendungen mit möglichen Folgen für Gesundheit, Rechte, Finanzen, Erwerbsgrundlage oder Zugang zu grundlegenden Leistungen muss eine qualifizierte Person mit Eingriffsbefugnis die Empfehlungen beaufsichtigen. Betroffene müssen zudem erfahren, dass KI eingesetzt wurde. Für Hardware, die eigenständig physisch handelt, verlangt Anthropic Beobachtungsmöglichkeiten für Bedienende und die Fähigkeit, einen sicheren Zustand aufrechtzuerhalten. Neu ist außerdem ein Verbot anhaltender, unnötig grausamer Behandlung von Modellen in extremen Fällen; Frustration, Tests, Forschung und düstere kreative Inhalte sind davon ausgenommen. Die Regeln zu nicht unterstützten Regionen umfassen auch dort ansässige Organisationen sowie Unternehmen, die mehrheitlich von Personen oder Einrichtungen aus solchen Regionen kontrolliert werden.
